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Erben und Vererben

Testament, Erb- und Eheverträge, Anweisungen im Todesfall, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, sind Themen, bei denen wir Sie auf dem Weg einer individuellen Lösung unterstützen.

Wer es nicht dem Zufall überlassen will, überlegt sich schon zu Lebzeiten, was mit seinem Vermögen geschehen soll.

Mit einer rechtzeitigen Planung erspart man seinen Nachkommen Umtriebe, unnötige Steuern oder sogar Stretigkeiten.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge stellen sich viele Fragen bei deren Bewältigung wir Ihnen als kompetenter Treuhandpartner zur Seite stehen.

Wir zeigen Lösungsmöglichkeiten zur Ausgestaltung und Organisation des Nachlasses auf. Im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtungsweise arbeiten wir mit ausgewiesenen Fachexperten zusammen.

Wir begleiten Sie bei einem Todesfall bei der Erbenvertretung, der Nachlassteilung oder der Willensvollstreckung

 

Erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mehr über diese Themen

  • Nachlassplanung
  • Testament, letztwillige Verfügung
  • Anweisungen im Todesfall
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgeauftrag
  • Begünstigung der Nachkommen
  • Übertragung von Vermögenswerten 
  • Ehe- und Erbvertrag
  • Erbenvertretung
  • Willensvollstreckung
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern 
  • Erbschaftsklage

Kundenmeinungen

Erbenverteter

Zuerst versuchten wir den Nachlass unseres verstorbenen Angehörigen selber zu ordnen. Bald schon merkten wir, dass alle Beteiligten mit dieser Aufgabe nicht nur emotional komplett überfordert waren...

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Bevor es zum ganz grossen Krach gekommen ist, haben wir das gesamte Mandat der Erbenvertretung der TVR Treuhand übergeben.

Der von uns gewählte Treuhänder und Erbenvertreter hat uns im gesamten Prozess professionell und unaufgeregt begleitet.
Wir wurden kontinuierlich über alle Schritte informiert und hatten stets den Überblick.
Auch Fragen konnten wir jederzeit stellen und erhielten stets zeitnah eine kompetente Auskunft.

Wir sind froh, doch noch rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch genommen zu haben!

 

Familie YG

 

 

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Willensvollstrecker

Ich erfuhr vom Erbschaftsamt, dass meine verstorbene Mutter mit ihrer letztwilligen Verfügung einen Willensvollstrecker eingesetzt hatte.

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Erst einige Zeit später, nach meiner Trauerzeit, erfuhr ich, was der Willensvollstrecker für uns Kinder und Nachkommen alles selbstständig und unaufgeregt erledigt, geordnet und zur Teilung aufbereitet hat.

Wir waren unendlich dankbar, dass alles so reibungslos und nahtlos weiter funktioniert hat. Auch bei der Liegenschaftsverwaltung mussten wir uns nichts kümmern.

Familie LJ

 

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